Vermögenswirksame Leistungen

Auch der Arbeitgeber hilft oft mit.

Altersvorsorge macht freiMit Vermögenswirksamen Leistungen kann man sich sein Gehalt aufbessern lassen. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber seine Angestellten mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützt. Mitunter ist die Zahlung an eigene Sparbeiträge des Arbeitnehmers geknüpft, der dann zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren kann. Bei der Wahl der Anlageform ist der Angestellte relativ frei.

Die Vermögenswirksamen Leistungen können zum Beispiel in Bausparverträge, in Aktien- und Fondssparpläne oder in spezielle VL-Banksparpläne investiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Tilgung bestehender Immobilienkredite mit den VL erlaubt. Ob man Anspruch auf die Leistungen hat, steht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Findet sich dort ein entsprechender Passus, muss der Arbeitgeber zahlen, sobald der Arbeitnehmer ihm den Abschluss eines entsprechendes Sparvertrags gemeldet hat. Ein separater Antrag oder eine formale Bitte sind nicht erforderlich.

In den Genuss der Vermögenswirksamen Leistungen kommen nur festangestellte Mitarbeiter, Rentner und Selbständige haben hingegen ebenso wenig einen Anspruch auf VL wie freie Mitarbeiter oder Angestellte in der Probezeit. Teilzeitkräfte erhalten die Prämien vom Arbeitgeber anteilig. Wer also eine halbe Stelle besetzt, bekommt 50 Prozent der vollen Förderung.