Vermögenswirksame Leistungen
Mit
Vermögenswirksamen Leistungen kann man sich sein Gehalt aufbessern
lassen. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass der
Arbeitgeber seine Angestellten mit Vermögenswirksamen Leistungen
(VL) unterstützt. Mitunter ist die Zahlung an eigene
Sparbeiträge des Arbeitnehmers geknüpft, der dann
zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren
kann. Bei der Wahl der Anlageform ist der Angestellte relativ frei.
Die Vermögenswirksamen Leistungen können zum Beispiel in
Bausparverträge, in Aktien- und Fondssparpläne oder in
spezielle VL-Banksparpläne investiert werden. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist auch die Tilgung bestehender Immobilienkredite mit
den VL erlaubt. Ob man Anspruch auf die Leistungen hat, steht im
Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Findet sich dort ein
entsprechender Passus, muss der Arbeitgeber zahlen, sobald der
Arbeitnehmer ihm den Abschluss eines entsprechendes Sparvertrags
gemeldet hat. Ein separater Antrag oder eine formale Bitte sind nicht
erforderlich.
In den Genuss der Vermögenswirksamen Leistungen kommen nur
festangestellte Mitarbeiter, Rentner und Selbständige haben
hingegen ebenso wenig einen Anspruch auf VL wie freie Mitarbeiter oder
Angestellte in der Probezeit. Teilzeitkräfte erhalten die
Prämien vom Arbeitgeber anteilig. Wer also eine halbe Stelle
besetzt, bekommt 50 Prozent der vollen Förderung.