Staatliche Förderung für Sparer

Der Staat hilft mit.

Altersvorsorge macht freiDer Staat fördert die private Vermögensbildung auf vielfältige Weise. Schon lange existieren die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Beide Förderungen werden vor allem in Verbindung mit Bausparverträgen genutzt. Seit 2001 gibt es in Deutschland zudem die Riester-Rente, die ihren Namen dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester verdankt. Mit ihr kann in Fondssparpläne, Immobilien und andere Anlagen investiert werden, wobei der Staat die geleisteten Beiträge großzügig aufstockt.

Profitieren können von der Riester-Rente ausschließlich Angestellte und rentenversicherungspflichtige Selbständige, weshalb später mit der Rürup-Rente auch eine Variante für Selbständige eingeführt wurde, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hier erfolgt die Förderung allerdings nicht in Form von Zuzahlungen, sondern durch Steuererleichterungen.

Ergänzend zur staatlichen Förderung haben viele Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, die von ihrem Arbeitgeber gezahlt werden. Zwar handelt es sich hierbei auf den ersten Blick um relativ kleine Beträge, doch kommt über die Jahre schnell eine ansehnliche Summe zusammen. Die Vermögenswirksamen Leistungen, die kurz VL genannt werden, können auf viele Arten Weise genutzt werden. Sie lassen sich beispielsweise in Bausparverträge, Fondssparpläne oder in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Ob Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen besteht, ist entweder individuell im Arbeitsvertrag oder für die gesamte Branche im Tarifvertrag geregelt.