Staatliche Förderung für Sparer
Der
Staat fördert die private Vermögensbildung auf
vielfältige Weise. Schon lange existieren die
Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Beide
Förderungen werden vor allem in Verbindung mit
Bausparverträgen genutzt. Seit 2001 gibt es in Deutschland zudem
die Riester-Rente, die ihren Namen dem damaligen Arbeits- und
Sozialminister Walter Riester verdankt. Mit ihr kann in
Fondssparpläne, Immobilien und andere Anlagen investiert werden,
wobei der Staat die geleisteten Beiträge großzügig
aufstockt.
Profitieren können von der Riester-Rente ausschließlich
Angestellte und rentenversicherungspflichtige Selbständige,
weshalb später mit der Rürup-Rente auch eine Variante
für Selbständige eingeführt wurde, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind. Hier erfolgt die Förderung
allerdings nicht in Form von Zuzahlungen, sondern durch
Steuererleichterungen.
Ergänzend zur staatlichen Förderung haben viele Arbeitnehmer
außerdem Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, die von
ihrem Arbeitgeber gezahlt werden. Zwar handelt es sich hierbei auf den
ersten Blick um relativ kleine Beträge, doch kommt über die
Jahre schnell eine ansehnliche Summe zusammen. Die
Vermögenswirksamen Leistungen, die kurz VL genannt werden,
können auf viele Arten Weise genutzt werden. Sie lassen sich
beispielsweise in Bausparverträge, Fondssparpläne oder in die
betriebliche Altersvorsorge investieren. Ob Anspruch auf
Vermögenswirksame Leistungen besteht, ist entweder individuell im
Arbeitsvertrag oder für die gesamte Branche im Tarifvertrag
geregelt.