Rürup-Rente
Die
Rürup-Rente heißt eigentlich Basisrente, doch unter dieser
Bezeichnung kennt sie kaum jemand. Stattdessen ist in der
öffentlichen Wahrnehmung der Name des früheren
„Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup untrennbar mit dieser
Form der privaten Altersvorsorge verknüpft.
Der Aufbau der Rürup-Rente ähnelt dem staatlichen
Rentensystem, es gibt dabei jedoch einen entscheidenden Unterschied:
Die staatliche Rente ist ein Umlagesystem, bei dem mit den
Beiträgen der heutigen Arbeitnehmer die Altersbezüge der
heutigen Rentner bezahlt werden. Rentner späterer Jahre
müssen also darauf vertrauen, dass zum Zeitpunkt ihres
Renteneintritts eine ausreichende Zahl von Beitragszahlern für die
Rentenansprüche aufkommen wird. Die Rürup-Rente ist im
Gegensatz zu diesem umlagefinanzierten System kapitalgedeckt. Das
heißt: Geld, das heute eingezahlt wird, verbleibt in der
Rentenversicherung und wird investiert. Ist dann das Rentenalter
erreicht, erfolgen die monatlichen Zahlungen aus diesem Kapitalstock.
Es wurde festgelegt, dass eine Einmalzahlung zu Beginn des Rentenalters
nicht erlaubt ist. Stattdessen hat sich der Gesetzgeber auf eine
lebenslange Verrentung festgelegt. Auch hier gibt es einen Unterschied
zur Riester-Rente, bei der es zumindest für 30 Prozent der
Sparsumme ein Kapitalwahlrecht gibt. Das heißt, diesen Anteil
kann sich der Riester-Sparer nach dem 60. Lebensjahr in einer Summe
auszahlen lassen. Diese Option gibt es bei der Rürup-Rente
nicht.