Betriebliche Altersvorsorge
Als
Ergänzung zur staatlichen Rente bieten viele Unternehmen ihren
Angestellten die Möglichkeit, von der betrieblichen Altersvorsorge
zu profitieren. Die Firma kann ihren Mitarbeitern dabei entweder eine
direkte Rentenzahlung zusagen, sie kann eine Pensionskasse einrichten
oder sich für den Weg der Direktversicherung entscheiden. Diese
Variante findet in der Praxis besonders häufige Anwendung, weil
der administrative Aufwand relativ gering ist.
Im Kern schließt der Arbeitgeber einzelne Lebensversicherungen
für seine Arbeitnehmer ab und zahlt als Bestandteil der
monatlichen Bezüge die Beiträge. Dafür kann es sich
lohnen, wenn der Arbeitnehmer geringfügig niedrigere
Nettobezüge in Kauf nimmt, denn die Beiträge zur
Direktversicherung sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und
sozialabgabenfrei. Die Summe wird also nicht durch Abgaben
geschmälert, sondern fließt zu 100 Prozent in die
Lebensversicherung.
Im Falle eines Jobwechsels bleiben die erworbenen Ansprüche
erhalten, und die Direktversicherung geht auf den Arbeitnehmer
über. Er kann dann entscheiden, ob er selbst die laufenden
Beitragszahlungen übernimmt oder ob er den Vertrag ruhen
lässt. Die Versicherung wird dann beitragsfrei gestellt, das
bereits eingezahlte Kapital kann bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit
weiter Zinsen erwirtschaften. Natürlich ist es aber ebenso
möglich, dass der neue Arbeitgeber in den Vertrag einsteigt und
seinerseits fortan die Beiträge bezahlt. So kann diese Form der
betrieblichen Altersvorsorge auch dann fortgeführt werden, wenn
man beim ursprünglichen Arbeitgeber längst nicht mehr
beschäftigt ist.
Die betrieblicheAltersvorsorge
sollte man in Anspruch nehmen, wenn es geht. Je früher man sich kümmert, desto besser.