Betriebliche Altersvorsorge

Wer es hat, der kann sich freuen.

Altersvorsorge macht freiAls Ergänzung zur staatlichen Rente bieten viele Unternehmen ihren Angestellten die Möglichkeit, von der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren. Die Firma kann ihren Mitarbeitern dabei entweder eine direkte Rentenzahlung zusagen, sie kann eine Pensionskasse einrichten oder sich für den Weg der Direktversicherung entscheiden. Diese Variante findet in der Praxis besonders häufige Anwendung, weil der administrative Aufwand relativ gering ist.

Im Kern schließt der Arbeitgeber einzelne Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer ab und zahlt als Bestandteil der monatlichen Bezüge die Beiträge. Dafür kann es sich lohnen, wenn der Arbeitnehmer geringfügig niedrigere Nettobezüge in Kauf nimmt, denn die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Summe wird also nicht durch Abgaben geschmälert, sondern fließt zu 100 Prozent in die Lebensversicherung.

Im Falle eines Jobwechsels bleiben die erworbenen Ansprüche erhalten, und die Direktversicherung geht auf den Arbeitnehmer über. Er kann dann entscheiden, ob er selbst die laufenden Beitragszahlungen übernimmt oder ob er den Vertrag ruhen lässt. Die Versicherung wird dann beitragsfrei gestellt, das bereits eingezahlte Kapital kann bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit weiter Zinsen erwirtschaften. Natürlich ist es aber ebenso möglich, dass der neue Arbeitgeber in den Vertrag einsteigt und seinerseits fortan die Beiträge bezahlt. So kann diese Form der betrieblichen Altersvorsorge auch dann fortgeführt werden, wenn man beim ursprünglichen Arbeitgeber längst nicht mehr beschäftigt ist. 
Die betrieblicheAltersvorsorge sollte man in Anspruch nehmen, wenn es geht. Je früher man sich kümmert, desto besser.